Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beinhaltet die integrative Betrachtung aller Gewässer nach natürlichen Wasserkörpern und fordert, den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers und einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer herzustellen und zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, hat das Land Hessen nach intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit am 01.12.2009 einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm veröffentlicht (StAnz 2009 S. 3112).
Für die Oberflächengewässer sieht das Maßnahmenprogramm Maßnahmen vor, die die Gewässerstruktur verbessern und den Eintrag von Stoffen mindern. Diese Maßnahmen, die zum größten Teil von den Gemeinden, den Wasserverbände und den Kläranlagenbetreibern umzusetzen sind, werden
teils von der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium (größere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte, Maßnahmen bei Kläranlagen mit einer Anschlussgröße von mehr als 20.000 Einwohnerwerten)
teils von den Unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten (kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte, Maßnahmen bei Kläranlagen mit einer Anschlussgröße von weniger als 20.000 Einwohnerwerten)
begleitet.
Für das Grundwasser ist im Maßnahmenprogramm insbesondere eine fachliche Beratung der Landwirte vorgesehen, um den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser zu verringern. Die Beratung der Landwirte erfolgt durch Beratungsträger, die das Regierungspräsidium beauftragt und betreut.