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Beglaubigungen/Apostillen

Briefumschläge auf einer Aktenmappe

Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland, Internationaler Urkundenverkehr (Apostille/Legalisation)


Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) legalisert, d.h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.

Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, wenn die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde - in Hessen sind dies die Regierungspräsidien - mit einer Apostille versehen wurde. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.

Foto: © Verena N. / PIXELIO, www.pixelio.de

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Ansprechpartner

Internationaler Urkundenverkehr

Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstr. 1-3 (Wilhelminenhaus)
Tel.: +49 (0)6151 12 5302
Fax.: +49 (0)6151 12 5926

E-Mail:
internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten

Sie können Ihre Urkunden persönlich beim Regierungspräsidium Darmstadt beglaubigen lassen.
Dies ist während der Servicezeiten möglich:

Montag – Freitag von 8 – 15 Uhr

Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung für Besuche nach 12 Uhr.

Postanschrift

Regierungspräsidium Darmstadt
II 21 – Beglaubigungsstelle
64278 Darmstadt

Wenn Sie Ihre Urkunden auf dem Schriftwege zur Beglaubigung vorlegen wollen, senden Sie diese an die Postanschrift.

Beachten Sie dabei bitte, dass für die Bearbeitung die Angabe Ihrer Anschrift und des Landes, für das Sie die Beglaubigung benötigen, zwingend erforderlich ist.