Hessenviewer Kartendarstellung der Lärmschutzbereiche
Technische Voraussetzung für die Anwendung des Hessenviewers ist, dass Ihr Rechner über die Browser Internet Explorer 7 oder Mozilla Firefox 3 verfügt.
Sollten Ihnen nach Öffnen der Anwendung nicht sofort die Lärmschutzbereiche angezeigt werden, wählen Sie bitte die Funktion Karte aktualisieren im linken unteren Bereich der Maske.
Wenn Ihre Immobilie in einem Lärmschutzbereich liegt, finden Sie das Suchergebnis in der Mitte der Karte (blau bzw. gelb markieter Bereich). Der Hessenviewer wird vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation zur Verfügung gestellt und bildet die Lage der Grundstücke sowie die Lärmschutzzonen ab und gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt für die Geltendmachung eines möglichen Anspruchs. Über Geodaten- online (www.gds.hessen.de ) können auch einzelne Detailkarten mit den Lärmschutzzonen für auswählbare Gebiete als kostenfreies Produkt bezogen werden.