Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europaweites Netz von Schutzgebieten. Es setzt sich zusammen aus Schutzgebieten nach der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) der EU von 1979 und aus Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU von 1992.
Vorrangiges Ziel ist es, die in Europa vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Auswahl der Gebiete erfolgte nach rein fachlichen Kriterien. Maßgebend war dabei das Vorkommen bestimmter Lebensräume und ausgewählter Tier- und Pflanzenarten. Neben bereits bestehenden Schutzgebieten wurde daher auch eine Vielzahl weiterer bedeutender Lebensräume in das Schutzgebietsnetz aufgenommen. Für die Identifizierung der Vogelschutzgebiete wurde eigens ein wissenschaftliches Fachkonzept erarbeitet. Das Auswahl- und Meldeverfahren wurde für das Land Hessen im September 2004 abgeschlossen.
Insgesamt umfasst die Gebietskulisse im Regierungsbezirk Darmstadt 285 Natura 2000-Gebiete (258 FFH- und 27 Vogelschutzgebiete). Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk beträgt ca. 107570 ha. Davon entfallen 45585 ha auf FFH-Gebiete und 48417 ha auf Vogelschutz-gebiete. Die übrigen Flächen sind sowohl FFH- als auch Vogelschutzgebiet. Die Natura 2000-Kulisse entspricht einem Anteil an der Bezirksfläche von rund 15% (FFH 8 %, VSG 9%), der Landesdurchschnitt beträgt etwa 21%.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die zu schützenden Lebensräume und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben. Zu diesem Zweck müssen die ausgewählten Natura 2000-Gebiete von den Mitgliedsstaaten zu Schutzgebieten erklärt und die Schutzgüter erhalten werden. In Hessen wurde die formelle Gebietssicherung durch eine landesweite Rechtsverordnung Natura 2000 vorgenommen. Diese Verordnung, die am 08. März 2008 in Kraft getreten ist, enthält für jedes Gebiet die jeweiligen Erhaltungsziele für die zu schützenden Lebensräume und Arten sowie eine flurstücksgenaue Gebietsabgrenzung. Die Erhaltungsziele sind Maßstab für Verträglichkeitsprüfungen bei Vorhaben in Natura 2000-Gebieten sowie Grundlage für das spätere Gebietsmanagement. Im Unterschied zu den bekannten Natur- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen enthält die Natura 2000-Verordnung keine weitergehenden Regelungen, insbesondere keine Ge- oder Verbote. Nähere Informationen zur Natura 2000-Verordnung und zu den einzelnen Gebieten finden Sie unter dem nebenstehenden Link.
Aufbauend auf der Natura 2000-Verordnung kann es im Einzelfall erforderlich sein ergänzende Schutzgebietsausweisungen mittels einer der herkömmlichen Schutzkategorien (Natur- oder Landschaftsschutzgebiet) nach dem Hessischen Naturschutzgesetz vorzunehmen.
Auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Erfassung aller Daten zu den Schutzobjekten (Lebensraumtypen und Arten) eines Gebietes (Grunddatenerfassung), wird ein dauerhaftes Gebietsmanagement aufgebaut. Die inhaltliche Ausgestaltung des Gebietsschutzes erfolgt dabei im Regelfall durch mittelfristige Maßnahmenpläne. Die Bearbeitung dieser Maßnahmenpläne erfolgt nach den Vorgaben des Leitfadens für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmenplanung in NATURA 2000- und Naturschutzgebieten (HMULV 2006). Die Abstimmung mit den Eigentümern und Nutzern sowie den Kommunen und Fachverbänden steht hierbei im Mittelpunkt. In diesen Maßnahmenplänen werden die Maßnahmen konkretisiert, welche für den günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen bzw. Arten gemäß den jeweiligen Erhaltungszielen erforderlich sind.
Für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen soll dabei vorrangig auf die Vermittlung geeigneter Kompensationsmaßnahmen zurückgegriffen werden. Weiterhin haben vertragliche Maßnahmen mit Eigentümern oder Pächtern Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Weitere Informationen über NATURA 2000-Gebiete entnehmen Sie bitte den beiden aufgeführten Merkblättern. .