Zuwendungsmöglichkeiten für ergänzende Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter
Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass die Beherrschung der deutschen Sprache der entscheidende Schlüssel zur politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration ist. Gerade auch für Kinder aus Zuwandererfamilien ist dies unabdingbare Voraussetzung für den Schulerfolg und damit die Chance zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration.
Ergänzend zu Vorlaufkursen zur Sprachförderung, die mit der Einschulung an einigen hessischen Grundschulen angeboten werden, soll deshalb die Förderung der Sprachkompetenz bereits frühzeitig im Elementarbereich, zu dem insbesondere der Kindergartenbereich gehört, einsetzen.
Das neue Sprachförderprogramm ist als zusätzliches Integrationsangebot zu betrachten, das die gezielte Deutschförderung insbesondere von Kindern aus Zuwandererfamilien zum Inhalt hat und je nach örtlichem Bedarf und Situation konzeptionell ausgestaltet werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass hierbei Elternarbeit sowie die Kooperation zwischen den relevanten Akteuren vor Ort (z.B. Grundschulen, Kindergärten, familienunterstützende Einrichtungen, Bildungsträger, Migrantenorganisationen) konzeptionelle Bestandteile sind. Es können Projekte gefördert werden, die folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben:
- Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse.
- Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher und sonstige für die Sprachvermittlung geeignete Personen.
Fördermodalitäten:
Die Neufassung der Fach- und Fördergrundsätze vom 29.6.2005 sieht vor, dass pro Kind ein bestimmtes Stundenkontingent für die gezielte Deutschförderung ermittelt und entsprechend dem Bedarf festgelegt wird.
Die Landeszuwendung wird im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt 1,25 pro Stunde und Kind. Die Zuwendung für die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen von mehrtägiger Dauer beträgt
in der Regel bis zu 150.-- pro Person/Platz, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Bei kürzeren Fortbildungssequenzen, beispielsweise bei eintägigen Fortbildungen, reduziert sich die Zuwendung entsprechend, in der Regel auf 75,-- bei einer eintägigen Fortbildung.
Es können kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger gefördert werden.
Für die Antragstellung sind Antragsformular und Kosten- und Finanzierungsplan zu verwenden.
Der Kosten- und Finanzierungsplan muss alle mit der Maßnahme verbundenen Einnahmen und Ausgaben beinhalten und sich auf die Zahl der zu fördernden Kinder und die jeweils erforderlichen Förderstunden beziehen.
Auch muß aus dem Antrag der genaue Zeitraum der Sprachfördermaßnahme ersichtlich sein.
Der Antrag muss sich auf das Haushaltsjahr 2010 beschränken.
Da die Mittel durch den Haushaltsansatz begrenzt sind, werden die Förderanträge nach Antragseingang bearbeitet.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gemäß § 44 Ziffer 1.3 der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Die Fach- und Fördergrundsätze sowie Vordrucke zur Antragstellung zum Förderprogramm Sprachförderung im Kindergartenalter finden Sie nebenstehend als PDF-Download, die Antragsformulare alternativ auch als Word-Dokument.
Weitere Informationen zum Integrationskonzept der Hessischen Landesregierung: siehe nebenstehende Links
Bild: Logo Hessisches Sozialministerium