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Genehmigung

Kläranlage Hanau während des Umbaus

Genehmigung für kommunale Abwasseranlagen

Beim Neubau von kommunalen Kläranlagen oder beim wesentlichen Umbau dieser Anlagen prüft das Regierungspräsidium, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Bei Anlagen, die für Abwasser über oder gleich 9.000 kg BSB5/d bzw. 4500 m3/in zwei Stunden ausgelegt sind (entsprechend einer Ausbaugröße ab 150.000 Einwohnerwerten), findet bei wesentlichen Änderungen grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt.
Bei kleineren Anlagen erfolgt zunächst eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, mit der festgestellt wird, ob die Baumaßnahme erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt.

Das Regierungspräsidium führt das Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Eine notwendige Baugenehmigung wird eingeschlossen.
Mit dem Genehmigungsbescheid werden alle bau- und umweltrechtlichen Vorschriften umgesetzt. Zur Verfahrensbeschleunigung kann einem vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen zugestimmt werden, wenn eine Genehmigung zu erwarten ist.

© 2013 Regierungspräsidium Darmstadt . Luisenplatz 2 . 64283 Darmstadt

Ansprechpartner

Downloads

Links

Abwasserverordnung (AbwV) 
Angebot von Bundesministerium der Justiz und juris GmbH

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 
Angebot von Bundesministerium der Justiz und juris GmbH

Verwaltungsvorschrift zum Zulassungsverfahren
Angebot des Hessischen Umweltministeriums (HMUELV)

Merkblatt zum Zulassungsverfahren
Angebot des Hessischen Umweltministeriums (HMUELV)

Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)