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EU-Ratspräsidentschaft

Logo der irischen EU-Ratspräsidentschaft

Rolle und Aufgaben der EU-Ratspräsidentschaft

Hat ein Mitgliedsstaat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (kurz: EU-Ratspräsidentschaft) inne, muss er dafür sorgen, dass die Arbeit des Rates systematisch voran geht und Entscheidungen gefällt werden. Die Ratspräsidentschaft wechselt unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rotationsprinzip alle sechs Monate (gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag).

Die EU-Ratspräsidentschaft hat u.a. folgende Aufgaben inne:

- leitet und unterstützt die Arbeit des Europäischen Rates
- vertritt den Rat der Europäischen Union
- vertritt die Europäischen Union auf internationaler Ebene
- arbeitet Kompromisse bei strittigen Fragen aus


Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 wird die EU-Ratspräsidentschaft von Irland geführt. Die grundlegenden Prioritäten dieser Ratspräsidentschaft heißen:

- Stabilität
- Arbeitsplätze
- Wachstum


Nähere Informationen zu den Schwerpunkten dieser Ratspräsidentschaft entnehmen Sie bitte der Homepage (Link siehe Link-Box auf der rechten Seite).


Die zweite Jahreshälfte 2013 (1. Juli bis 31. Dezember) übernimmt Litauen den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft.


Von Juli bis Dezember 2012 wurde die EU-Ratspräsidentschaft von Zypern geführt. Die vier grundlegenden Prioritäten dieser Ratspräsidentschaft waren:

- ein effizienteres und nachhaltiges Europa
- ein Europa mit einer leistungsfähigeren Wirtschaft, die sich auf Wachstum gründet
- ein Europa, das seinen Bürgern mehr bedeutet
- Europa in der Welt, seinen Nachbarn näher.

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