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Das neue Deponierecht und die neue Arbeitshilfe Deponien

Abdichtungskomponenten

Die neue Arbeitshilfe (AH) „Deponien“ gibt Behörden und Deponiebetreibern Hilfestellungen bei der Umsetzung des neuen Deponierechts

Das neue Deponierecht

Mit der (Artikel-)Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 und der Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung abfallrechtlicher Verwaltungsvorschriften vom 27. April 2009 wurde das Deponierecht auf Bundesebene vollständig neu geordnet. Seit dem 16. Juli 2009 gilt alleine die mit Artikel 1 dieser Artikelverordnung eingeführte (neue) Deponieverordnung – DepV - vom 27. April 2009. Mit Wirkung vom 16. Juli 2009 wurden die bis zu diesem Termin noch gültigen Regelungen:

  • die Abfallablagerungsverordnung (2001),
  • die Deponieverordnung (2002),
  • die Deponieverwertungsverordnung (2005),
  • die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (1990),
  • die TA Abfall (1991) und
  • die TA Siedlungsabfall (1993)

aufgehoben.

Folgende Ziele wurden bzw. werden mit der neuen Deponieverordnung verfolgt:

  • Vereinfachung und Zusammenführung des Deponierechts
  • Angleichung der Anforderungen an das EU-Recht (insbesondere der Abfallannahmeregelungen und der Zuordnungskriterien (Parameter und Werte))
  • Einführung der originären Verpflichtung der Abfallerzeuger und Abfallsammler, die grundlegende Charakterisierung eines Abfalls vor der Anlieferung auf eine Deponie vorzunehmen
  • Erleichterungen bei Sanierungen von Altlasten durch Sonderregelungen für die Deponierung (-> sogenannte Umlagerung von Abfälle)
  • Flexiblere Anforderungen an die Dichtungssysteme (keine „Regelabdichtung“ mehr, Vorgabe von Leistungsparametern, Anforderungen an den Stand der Technik)
  • Neues Verfahren zur Eignungsfeststellung / beurteilung von Abdichtungskomponenten und anderen Deponiebaustoffen durch BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung) und zuständige Behörden
  • Gewährleistung eines bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Abdichtungssysteme (-> LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“)

Hierbei war ein weitgehender Bestandsschutz für Altdeponien gewollt und wurde mit den §§ 25 und 26 DepV realisiert.

Zur Gewährleistung des in der DepV geforderten bundeseinheitlichen Qualitätsstandards hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die LAGA Adhoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. Aufgabe der Ad-hoc-AG ist es,

  • für sonstige Baustoffe, Abdichtungskomponenten und Abdichtungssysteme bundeseinheitlich gewährleistete Qualitätsstandards gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1 DepV festzulegen,
  • bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen der Länder gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 4 DepV vorzunehmen und
  • bestehende Eignungsbeurteilungen der Länder fortzuschreiben.

Für Geokunststoffe, Polymere und Dichtungskontrollsysteme, die im Deponiebau zum Einsatz kommen, verlangt die DepV eine Zulassung oder Eignungsfeststellung der BAM.
Soweit für Bauprodukte in Abdichtungssystemen harmonisierte technische Spezifikationen nach Richtlinie 89/106/EWG (EU-Bauproduktenrichtlinie) vorliegen und deren Leistungsmerkmale den für den Verwendungszweck vorgesehenen Stand der Technik, insbesondere die Dauerhaftigkeit, vollständig berücksichtigen, können diese alternativ zum Einsatz kommen. Entsprechende Zulassungen oder Eignungsfeststellungen der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ oder der BAM sind dann entbehrlich.

 

Die neue hessische Arbeitshilfe AH „Deponien“

Im Zuge der Neuregelung des Deponierechts ergab sich die Notwendigkeit, auch die in Hessen eingeführten Arbeitshilfen zu dieser Thematik zu überarbeiten / fortzuschreiben. In das hessische „Vollzugshandbuch der Abfallwirtschaft“ wurde durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) nunmehr die von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erarbeitete neue Arbeitshilfe AH „Deponien“ eingeführt.

Die in Hessen im Zusammenhang mit dem alten Deponierecht erarbeiteten Arbeitshilfen aus dem Vollzugshandbuch der Abfallwirtschaft:

  • AH Anlagenüberwachung Nr. 1 „Abfallablagerungsverordnung –AbfAblV–„
  • AH Anlagenüberwachung Nr. 2 „Stilllegung von Deponien“ und
  • AH KrW /AbfG Nr. 5 „(Weiter-)Betrieb von Deponien“

verlieren mit der Einführung der neuen AH „Deponien“ ihre Gültigkeit. Diese Arbeitshilfen werden jedoch weiterhin über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in elektronischer Form zugänglich bleiben, da sie einerseits für das Verständnis der Entwicklungen im Bereich der Deponietechnik von Bedeutung sind. Andererseits gibt es auch eine Reihe von Deponien oder Deponieabschnitten, die auf Grundlage der §§ 25 und 26 der DepV über bestandskräftige Regelungen der Deponiezulassung weitergeführt werden, die im alten Deponierecht verwurzelt sind.
Weiterhin gültig und von den genannten Änderungen weitgehend unberührt bleibt die

  • AH Anlagenzulassung Nr. 4 „Zulassung und Anzeigeverfahren für Deponien nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“

des Vollzugshandbuchs der Abfallwirtschaft.


Die AH „Deponien“ soll für oberirdische Deponien Erläuterungen und Hilfestellung zur Deponieverordnung geben und zu einem einheitlichen Vollzug in Hessen beitragen. Soweit Teile oder Passagen der vorgenannten alten Arbeitshilfen aus dem Deponiebereich noch bedeutsam und / oder aktuell waren, wurden diese bei der Erstellung der neuen Arbeitshilfe berücksichtigt bzw. übernommen.
Primär handelt es sich bei der hessischen AH „Deponien“ (und auch bei den nunmehr ungültigen alten hessischen Arbeitshilfen zum Deponierecht) um eine behördeninterne Handlungshilfe. Da die Inhalte jedoch auch für Deponiebetreiber und Planungsbüros, die diese unterstützen, nützlich sein können, werden diese als Information auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe Links).

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Ansprechpartner

Links

Arbeitshilfe Deponien
Angebot des Hessischen Umweltministeriums (HMUELV)

Arbeitshilfen nach alter Rechtslage „Abfallablagerungsverordnung“, „Stilllegung von Deponien“ und „(Weiter-)Betrieb von Deponien“
Angebot des Hessischen Umweltministeriums (HMUELV)

Eignungsbeurteilungen und sonstigen Arbeitspapiere der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ 
Angebot der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Zulassungen / Eignungsbeurteilungen sowie zugehörige Grundsatzpapiere 
Angebot der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)

Arbeitshilfe Zulassung und Anzeigeverfahren für Deponien
Angebot des Hessischen Umweltministeriums (HMUELV)