In den Naturschutzgebieten sind die erforderlichen Maßnahmen zur Bestandssicherung der Schutzgüter in Rahmenpflegeplänen dargestellt. In mehrjähriger Vorschau werden hier alle erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Ein Beispiel finden Sie zum Download des Rahmenpflegeplanes Kühkopf-Knoblochsaue. Soweit ein Naturschutzgebiet durch ein NATURA 2000 Gebiet überlagert ist, erfolgt die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen im dortigen mittelfristigen Maßnahmenplan. Soweit in einem Gebiet keine Maßnahmen erforderlich sind, entfallen derartige Pläne. Die Planung und Durchführung der jährlichen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Jahrespflegeplanes. Hier werden alle Maßnahmen vorab mit den Hauptnutzern im Gebiet, z.B. den Land- und Forstwirten, den Gemeinden, den Fischerei- und Jagdberechtigten und den örtlichen Gebietsbetreuern abgestimmt. Ziel der jährlichen Maßnahmenplanung ist, soweit möglich eine naturschutzfachlich günstige Nutzung im Naturschutzgebiet zu erhalten oder wieder einzuführen. Hierzu wird verstärkt auf Verträge mit Landwirten nach dem Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramm (HIAP) gesetzt. Die lokale Gebietspflege, das ist die jährliche Maßnahmenplanung und -abstimmung sowie die Umsetzung der Maßnahmen, erfolgt im Regelfall durch die zuständigen Hessischen Forstämter. Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des HIAP erfolgt durch das zuständige Amt für den ländlichen Raum beim Landrat. In stark besucherfrequentierten Naturschutzgebieten informiert die amtliche Naturschutzwacht die Besucherinnen und Besucher über die Schönheiten und Empfindlichkeiten des Gebietes und überwacht die Einhaltung der Verbote aus der NSG -Verordnung.