Zuwendungen zur Jugendförderung aus dem Stiftungsvermögen der Stiftung Deutsche Jugend
Die Stiftungsmittel der Stiftung Deutsche Jugend werden turnusgemäß an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte verteilt.
Diese schlagen vor, welche Organisationen bzw. Projekte unterstützt werden sollen.
Formlose Anträge können bei den Jugendämtern der Städte Darmstadt und Offenbach sowie der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwald, Offenbach und Wetterau eingereicht werden.