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Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde

Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den Ausführungsgesetzen der Länder, in diesem Fall dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Zur Erreichung der Ziele des Naturschutzes werden in den Gesetzen unterschiedlichste Instrumente definiert, die auf der Länderebene in den verschiedenen Verwaltungsstufen umgesetzt werden.

Die Schwerpunktaufgaben der oberen Naturschutzbehörde bestehen in der Auswahl, Sicherung und Betreuung der sogenannten Natura-2000-Gebiete. Hierzu gehören u.a. die Vergabe der Grunddatenerfassung und die Erstellung von Maßnahmenplänen.
Ferner ist die obere Naturschutzbehörde Verordnungsgeber für Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
 
Die internationalen Artenschutzbestimmungen (z.B. Washingtoner Artenschutzübereinkommen) werden durch die obere Naturschutzbehörde überwacht. Sie erteilt auch die für die Vermarktung der Arten bzw. ihrer Produkte erforderlichen EG-Bescheinigungen.
Südhessen spielt hier eine besondere Rolle, da der Flughafen Frankfurt zentraler Umschlagplatz für den Handel mit geschützten Arten ist und sich eine entsprechende Vielzahl von Händlern und Verkaufsmessen im Umfeld angesiedelt hat.

Ferner ist die obere Naturschutzbehörde zuständige Fachbehörde in allen Verfahren, die beim Regierungspräsidium geführt werden. Dies können Verfahren unterschiedlichster Natur sein, beispielsweise zur Genehmigung von Straßenbauprojekten, Bahntrassen, Abbauvorhaben oder Gewässerausbaumaßnahmen. In all diesen Verfahren prüft die obere Naturschutzbehörde die naturschutzrechtlichen und –fachlichen Belange. Hierzu gehören die Abarbeitung der Eingriffsregelung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen sowie ggf. sonstige erforderliche Genehmigungen, wie z.B. landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen.
 
Die oberen Naturschutzbehörden führen außerdem das Naturschutzinformationssystem NATUREG des Landes Hessen, ein Fachdatenkataster gemäß § 4 HAGBNatSchG, aus dem naturschutzrechtliche Flächenbindungen (u.a. Schutzgebiete und Kompensationsflächen) ebenso wie Biotop- und Artenvorkommen recherchiert und in ihrer Verbreitung und Lage als Karte dargestellt werden können. Ein Teil der Daten ist seit Mitte Juni 2010 auch für die Öffentlichkeit im Internet verfügbar. Natureg

Zu allen genannten Aufgaben und zu weiteren Fragestellungen werden in den folgenden Punkten nähere Ausführungen gemacht und weitere Hilfestellungen gegeben.

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Blüte
Die Ausstellung zum internationalen Artenschutz kann kostenlos von Kreisen, Städten, Gemeinden, Banken, Sparkassen und ähnlichen Institutionen ausgeliehen werden...
 

Links zum Thema:

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
Hessenrecht

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchG) 
Bundesrecht-Juris


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