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Regionalversammlung beschließt neue Kriterien für die Suche nach Windvorrangflächen

05.07.2012 - Pressemitteilung

Die Regionalversammlung Südhessen hat in ihrer letzten Sitzung die Ausschluss- und Abstandskriterien für die Ermittlung von Suchräumen für Windvorrangflächen im Regierungsbezirk Darmstadt neu definiert. Danach werden jetzt geeignete Vorrangflächen in Abständen von 750 und 1000 Metern zum nächsten Vorranggebiet Siedlung gesucht, wobei die größere Entfernung der Regelabstand werden soll.

Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilt, wurde die Behörde beauftragt, entsprechende Flächen darzustellen, die dann in dem aufzustellenden „Teilplan Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Südhessen /Regionalen Flächennutzungsplans als Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung verbindlich festgeschrieben werden sollen. Die Planungen der Städte und Gemeinden sollen dabei Berücksichtigung finden. Ziel sei es, entsprechend der Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels im Regierungsbezirk Darmstadt zwei Prozent der Fläche als Windvorrangflächen auszuweisen.

Nach dem Beschluss der Regionalversammlung Südhessen werden bei der Suche nach Windvorrangflächen die Schutzwälder, Wasserschutzgebiete der Zone II und Überschwemmungsgebiete nicht mehr von vornherein ausgeschlossen. Diese Kriterien werden bei der Bestimmung möglicher Vorranggebiete im Einzelfall geprüft. Einen vergleichbaren Beschluss hat die Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für den Regionalen Flächennutzungsplan gefasst.

Derzeit arbeitet das Regierungspräsidium die einzelnen Prüfkriterien zur Ermittlung geeigneter Windvorrangflächen ab. Zu prüfen sind unter anderem noch die Belange des Artenschutzes, insbesondere windkraftempfindlicher Vogelarten und Fledermausvorkommen, die Abstände zu den Radar- und Navigationsanlagen der Flugsicherung sowie die Belange des Denkmalschutzes im Nahbereich der UNESCO -Welterbestätten Limes und Oberes Mittelrheintal. Mit der Vergrößerung der Fläche für die Suchräume und der Ausweitung der Einzelfallprüfungen nimmt aber auch der Prüfaufwand insgesamt zu. „Wir wollen dennoch versuchen, den Entwurf des „Teilplans Erneuerbare Energien“ so rechtzeitig fertigzustellen, dass die Regionalversammlung Anfang kommenden Jahres das Beteiligungsverfahren beschließen kann“, sagte Regierungspräsident Johannes Baron.

Hintergrund:

Bei einem 750-Meter-Abstand zu Siedlungen umfassen die Suchräume mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 Meter pro Sekunde und mehr in 140 Metern Höhe 13,5% der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt. Zum Vergleich: bei 1000-Meter- Siedlungspuffer würde sich für Suchräume mit dieser Windgeschwindigkeit ein Flächenanteil von 8,6 % ergeben. Vier Teilkarten des Regierungsbezirks Darmstadt, einschließlich des Gebiets des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, die sowohl die 750-Meter- als auch die 1000-Meter-Abstände zeigen, stehen ab sofort auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=f08450a50a6717b51643c6a81fe40c9a Windkraft zum Download bereit.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller, Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt
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