17.07.2012 - Pressemitteilung
Verbraucher werden mit allerlei Werbung, Anpreisung von Eigenschaften, Prüfsiegeln, Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen von Produkten konfrontiert. Die Verkehrsfähigkeit von Waren unterliegt detaillierten europäischen Regeln und wird europaweit durch Zoll- und andere Fachbehörden überwacht. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist eine der zahlreichen europäischen Marktüberwachungsbehörden für technische Produkte und kümmert sich um die Einhaltung der verschiedenen Regelungen.
Das Produktsicherheitsgesetz ist die Grundlage. Wo es europäische Richtlinien gibt - wie z. B. bei Spielzeug, elektrischen Geräten, Maschinen usw. muss der Hersteller mit dem vorgeschriebenen CE-Zeichen erklären, dass sein Produkt den Richtlinien genügt. Besser noch ist ein unabhängiges Prüfzeichen wie das GS-Zeichen, das Hersteller bei einer unabhängigen Prüfstelle beantragen können. Da es hier nicht selten auch Fälschungen meist bei Importwaren aus nicht EU-Ländern - kommt, überwacht das Regierungspräsidium auch den Kennzeichenmissbrauch.
Wenn der Sitz des Herstellers oder Importeurs bekannt ist (auch das ist eine Kennzeichnungspflicht), kann man sich direkt an die Behörde vor Ort wenden, denn die zuständigen Behörden für bestimmte technische Produkte können im öffentlichen Teil des Internetportals ICSMS.org gefunden werden. Ansonsten hilft das Regierungspräsidium weiter.
In der Zuständigkeit der RP-Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt liegt auch eine Produktgruppe, die den Verbraucher als Patienten interessiert: Medizinprodukte einschließlich deren Wartung und Aufbereitung. Ferner werden die regelmäßig erforderlichen Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen von hier überwacht. Röntgenaufnahmen und damit die Fachkunde der Ärzteschaft unterliegen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle.
Diese wird - zusammen mit der ärztlichen Stelle bewertet und, wenn nötig, amtlich eingefordert. Die Anwendung von Röntgenstrahlen ohne medizinische Indikation oder wiederholt festgestellte unverwertbare Aufnahmen und damit eine erhöhte Strahlenbelastung der Patienten können bis zum Verbot der Anwendung von Röntgenstrahlen geahndet werden.
Weitere Auskünfte zur Marktüberwachung von technischen Produkten erhalten Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt an den drei Standorten in Darmstadt: 06151 12-4001, Frankfurt: 069 2714-0 und Wiesbaden: 0611 3309-545 mit den Stichworten: Produktsicherheit (allgemein), Medizinprodukte oder Röntgeneinrichtungen.
Pressestelle:
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Pressesprecher: Gerhard Müller, Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt
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