18.07.2012 - Pressemitteilung
Der Darmstädter Regierungspräsident Johannes Baron hat die von Landrat Matthias Wilkes im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für die B 38 a bei Mörlenbach öffentlich geäußerte Kritik an seiner Behörde zurückgewiesen. Entgegen der vom Landrat im Rahmen des sog. Odenwälder Appell geäußerten Vermutung, gibt es zwischen dem Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil keinen Dissens, der den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens verzögere, so der Regierungspräsident.
In einem Schreiben an Landrat Wilkes weist der Regierungspräsident darauf hin, dass das Regierungspräsidium in dem Planfeststellungsverfahren Anhörungsbehörde ist und die Aufgabe habe, allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu der von Hessen Mobil als Vorhabensträger beantragten Straßenbaumaßnahme zu äußern. Dies gelte auch für Planänderungen.
In dem anhängigen Verfahren, schreibt der Regierungspräsident weiter, sei es nach dem Erörterungstermin im April 2011 zu Änderungen der Planunterlagen gekommen, vor allem im naturschutzfachlichen Bereich. Darüber hinaus sei ein Wirtschaftsweg als Ersatz für unterbrochene Wegebeziehungen in die Planung aufgenommen werden. NachKritik aus dem Bereich der Landwirtschaft habe deshalb der Vorhabensträger Hessen Mobil die Planung für diesen Weg in den letzten Wochen noch einmal geändert, wodurch eine nochmalige Anhörung erforderlich ist.
Der Regierungspräsident legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass die erneute Offenlegung nicht wegen dieses Wirtschaftsweges erfolgt. Dafür würde eine vereinfachte Anhörung ausreichen. Sie sei vielmehr notwendig wegen der Änderung bzw. Ergänzung der naturschutzfachlichen Unterlagen. Weil dadurch Umwelteinwirkungen zu befürchten sind schreibe das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Fälle die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Zum Abschluss seines Schreibens weist Regierungspräsiden Johannes Baron darauf hin, dass die von seiner Behörde veranlasste erneute Offenlegung der Antragsunterlagen in Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde, dem Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium, getroffen worden ist.
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