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Teile des Wiesbadener Stadtwaldes gehören zum NATURA-2000Schutzgebiet „Buchenwälder nördlich von Wiesbaden“

11.07.2012 - Pressemitteilung

Im Rathaus der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde heute ein Vertrag zum Schutz und der langfristigen Bewirtschaftung von Teilen des Wiesbadener Stadtwaldes im Natura 2000-Gebiet „Buchenwälder nördlich von Wiesbaden“ geschlossen. Der Vertrag trägt die Unterschriften von Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller, Stadträtin Birgit Zeimetz, Regierungspräsident Johannes Baron als Vertreter des Landes, sowie von Staatssekretär Mark Weinmeister vom Hessischen Umweltministerium für die Stiftung Natura 2000.

Das Schutzgebiet ist Teil eines gesamteuropäischen Schutzgebietsnetzes und hat insbesondere das Ziel, die dort vorhandenen wertvollen und rund 1500 Hektar großen Buchenwaldbestände zu erhalten. Der auf 10 Jahre abgeschlossene Vertrag enthält die Maßnahmen, mit denen ein naturschutzfachlich günstiger Zustand der Waldbestände erreicht wird. Der Buchenwald soll so bewirtschaftet werden, dass naturnahe und strukturreiche Bestände mit stehendem und liegendem Totholz erhalten werden und ein Laubholzanteil von 70 Prozent gewährleistet bleibt. Dafür erhält die Landeshauptstadt Wiesbaden, verteilt über die Vertragslaufzeit, eine finanzielle Förderung des Landes von rund 230.000 Euro.

Das Land Hessen hat innerhalb des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 eine besondere Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern, da hier ein Verbreitungsschwerpunkt dieses Lebensraumtyps liegt. Im FFH-Gebiet „Buchenwälder nördlich von Wiesbaden“ kommen sowohl Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo Fagetum) als auch Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo fagetum) vor. Daneben sind dort auch der geschützte Hirschkäfer sowie das Grüne Besenmoos zu finden.

Hintergrund:

Natura 2000 ist das europäische Netz geschützter Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Hauptziel der Richtlinien ist es, die geschützten Lebensräume und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wieder herzustellen und damit die biologische Vielfalt in Europa zu bewahren. Die FFH-Richtlinie feierte jüngst ihr 20jähriges Bestehen und stellt einen der Grundpfeiler der europäischen Naturschutzpolitik dar.

In Hessen werden die in den Natura 2000-Gebieten erforderlichen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorrangig im Rahmen kooperativer Instrumente wie zum Beispiel dem Waldvertragsnaturschutz umgesetzt. Dabei wird zu Grunde gelegt, dass Naturschutzmaßnahmen dann die größte Akzeptanz und Effizienz erhalten, wenn sie von den Eigentümern der betroffenen Flächen aktiv getragen und durchgeführt werden.

Zum Naturschutz im Wald hat das Hessische Umwelt-ministerium mit dem Hessischen Waldbesitzerverband und den kommunalen Spitzenverbänden einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Er enthält standardisierte Regeln zum Abschluss von Einzelverträgen mit privaten und kommunalen Waldbesitzern, beispielsweise über die Höhe der zu zahlenden Entgelte oder die Laufzeit des Vertrages.

Auf der Grundlage des Rahmenvertrags wird mit dem jeweiligen Waldbesitzer ein Einzelvertrag über den Naturschutz im Wald abgeschlossen. Darin werden konkrete Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Entwicklung der in der Natura 2000-Verordnung enthaltenen gebietsbezogenen Schutzziele festgelegt. Die mit dem Waldbesitzer vereinbarten Leistungen werden vom Land Hessen aus dem Kapitalstock der vom Kabinett eingerichteten Stiftung Natura 2000 mit Sitz in Wiesbaden finanziert.


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