05.07.2012 - Pressemitteilung
Das Darmstädter Regierungspräsidium hat für den Neuwaldstollen der Stadt Königstein, Gemarkung Falkenstein, ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die Schutzgebietsfestsetzung ist erforderlich, um im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung das Grundwasser im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage zu schützen, so die Behörde.
Der Text der Verordnung ist im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 27/2012 S. 695 veröffentlicht und kann auch im Internet unter www.staatsanzeiger-hessen.de eingesehen werden. Einsicht in die Verordnung mit ihren Schutzgebietskarten ist auch bei der Stadt Königstein und der ebenfalls betroffenen Gemeinde Glashütten möglich.
Es handelt sich um ein Wasserschutzgebiet der Klasse A. Diese Klassifizierung, die sich am Nitratgehalt des Rohwassers orientiert, beinhaltet einen vergleichsweise geringen Verbotsumfang. Das neue Schutzgebiet besteht aus drei Zonen um die Wassergewinnungsanlage. In den festgesetzten einzelnen Schutzzonen sind nun danach abgestuft solche Nutzungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich, die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken können.
Die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes setzt voraus, dass dies das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn es sich um den Schutz von Wassergewinnungsanlagen handelt, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Die entsprechenden Anträge auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes werden deshalb in der Regel vom Träger der Wasserversorgung, -hier den Stadtwerken Königstein, gestellt.
Das Regierungspräsidium hat in dem durchzuführenden Verfahren eine Bündelungsfunktion und beteiligt zahlreiche Fachbehörden. Außerdem wird der Verordnungsentwurf öffentlich bekannt gemacht und somit den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Wegen der im Verfahren zur Festsetzung der Grenzen und Verbote notwendigen und umfangreichen Untersuchungen und der vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind solche Schutzgebietsausweisungen oft sehr zeitaufwendig, so die Behörde.
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