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Ferienarbeit für Schüler

11.07.2012 - Pressemitteilung

In den Ferien Geld verdienen, das reizt manchen Jugendlichen, um sich seine Träume vom Führerschein, dem ersten Auto oder dem neuesten Smartphone erfüllen zu können. Aber Vorsicht, bevor es ans Arbeiten gehen kann, müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt sein. Darauf macht das Regierungspräsidium Darmstadt als Arbeitsschutzbehörde aufmerksam.

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums dürfen Kinder (Kind ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist) nicht arbeiten bzw. nur zu ganz bestimmten Ausnahmeregeln, etwa am Theater als Kinderdarsteller. Das Verbot der Kinderarbeit gilt auch für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind. Nur für die Ferien gibt es hier die Ausnahme, dass höchstens vier Wochen im Jahr (egal in welchen Ferien) auch vollzeitschulpflichtige 15-Jährige arbeiten dürfen.

Dabei gelten die Maßgaben, die allgemein für Jugendliche und Auszubildende zu beachten sind: In der Regel nicht mehr als 8 Stunden Arbeit täglich und nicht an Wochenenden oder Feiertagen; auch nicht nachts. Nach der Arbeit muss eine ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden gewährleistet sein. Während der Arbeitszeit sind auch Ruhepausen vorgeschrieben. Es gibt auch zeitliche Ausnahmen in bestimmten Branchen, die teilweise ab einem Alter von 16 oder 17 Jahren gelten. In jedem Fall hat ein Arbeitgeber für jugendliche Beschäftigte eine Gefährdungsbeurteilung für den vorgesehenen Arbeitsplatz zu erstellen und den Jugendlichen über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei seinem Einsatz zu unterweisen.

Die Überwachung der Vorschriften liegt in Hessen bei den Regierungspräsidien. Ausführliche Informationen sind auch dem Flyer „Ferienarbeit“ zu entnehmen, der auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de /Arbeit und Soziales/ Sozialer Arbeitsschutz/Jugendliche/Kinder zu finden ist. Weitere Auskünfte zum Kinder – und Jugendarbeitsschutz gibt es beim Regierungspräsidium Darmstadt an den drei Standorten in Darmstadt: 06151 12-4001, Frankfurt: 069 2714-0 und Wiesbaden: 0611 3309-545.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller, Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt
Telefon: 06151 12 5412, Fax: 06151 12 6313
E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de



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