18.07.2012 - Pressemitteilung
In der Koi-Karpfen-Haltung eines Zierfischhändlers im Frankfurter Stadtteil Sindlingen wurde eine Infektion mit dem sogenannten Koi-Herpes-Virus (KHV) festgestellt, das teilt das Regierungspräsidium Darmstadt mit.
Nach Auskunft der Behörde handelt es sich bei KHV um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Karpfen, die sowohl über lebende Koi- und Nutzkarpfen und andere Wassertiere als auch indirekt über Gerätschaften oder kontaminiertes Wasser übertragen werden kann. Der Zukauf unerkannt infizierter Karpfen birgt dabei das höchste Infektionsrisiko für andere Fischbestände.
Die Inkubationszeit, also die Spanne zwischen der Ansteckung der Tiere und dem Auftreten erster Krankheitserscheinungen, beträgt in Abhängigkeit der Wassertemperatur und anderer Faktoren eine Woche bis mehrere Monate. Erkrankte Karpfen verhalten sich oft apathisch und können unter anderem durch bestimmte Haut- und Kiemenveränderungen auffallen. Darüber hinaus treten in betroffenen Karpfenbeständen oftmals vermehrte Todesfälle unter den Fischen auf. Die Sterblichkeit kann in einigen Fällen dabei so stark sein, dass es bis zum Totalverlust des gesamten Fischbestandes kommen kann.
Fische, die eine Erkrankung überstanden haben, bleiben danach lebenslang infiziert und sind damit potentielle Überträger des Virus.
Menschen sind, so die Experten des Regierungspräsidiums, für eine Infektion mit dem Koi-Herpes-Virus nicht empfänglich. Daher birgt weder der direkte Umgang mit erkrankten Fischen noch der Verzehr unerkannt infizierter Nutzkarpfen ein Risiko für die menschliche Gesundheit.
Da auch äußerlich gesund erscheinende Fische das Virus in sich tragen und an andere Fische weitergeben können, ist es zur Verhinderung einer Ausbreitung der Tierseuche erforderlich, dass sich Personen, die seit dem 1. April 2012 im Frankfurter Stadtteil Sindlingen Fische oder andere Wassertiere erworben haben, bei dem für sie zuständigen Veterinäramt in ihrem Landkreis oder in ihrer kreisfreien Stadt melden.
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