Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) hat in seinem Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main auch über die Frage der baulichen Schallschutzmaßnahmen und etwaiger Entschädigungsansprüche der Anwohner des Flughafens entschieden.
Dazu setzt die Landesregierung den Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung fest. Die Rechtsverordnung ist am 13.10.2011 in Kraft getreten und ist im GVBl. Nr. 18/2011 S. 438 ff veröffentlicht.
Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen: die Tagschutzzone 1, die Tagschutzzone 2 und die Nachtschutzzone.
Über die Inhalte des Entwurfs der Rechtsverordnung, die Lärmschutzbereiche und Details zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen können Sie sich in unserer Info-Broschüre
sowie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
informieren.
Die Landesregierung hat zudem am 27. Juni 2012 das Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds verabschiedet.
Mit den Mitteln des Regionalfonds soll der Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des passiven Schallschutzes nach §§ 9, 10 Fluglärmgesetz durch Zuschüsse und Darlehen qualitativ und quantitativ aufgestockt werden. Weiterhin soll erreicht werden, dass gesetzliche Ansprüche ohne Wartefrist sofort umsetzbar sind. Das heißt, dass nun auch die Haushalte ihren Anspruch auf passiven Schallschutz geltend machen können, deren gesetzlicher Anspruch eigentlich erst 2016 entsteht.
Ob und in welchem Lärmschutzbereich Ihre Immobilie liegt, können Sie über die Datenbanken im Schallschutzportal
herausfinden. Dort erhalten Sie auch Auskunft, ob Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten für Zuschüsse/Darlehen aus dem Regionalfonds gehören. Mit dem Hessenviewer und einer Datenbank, in der Sie über die Eingabe Ihrer Anschrift mehr über Art und Zeitpunkt Ihres Anspruchs erfahren können, stehen Ihnen zwei unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung. Im Schallschutzportal finden Sie auch die Nutzungshinweise für beide Anwendungen.
Wenn Sie noch keinen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz gestellt haben, können Sie mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular "Antrag auf Erstattung oder Zuschuss" zugleich auch den Zuschuss aus dem Regionalfonds beantragen. Sofern Sie bereits einen Antrag nach dem Fluglärmgesetz gestellt haben, erhalten Sie von uns zusammen mit dem Prüfergebnis das Antragsformular für den Regionalfonds.
Antworten auf weitere wichtige Fragen finden Sie
Wichtig! Um Ihren Anspruch geltend machen zu können, muss der Lärmschutzbereich bereits vor Durchführung der Schallschutzmaßnahmen festgesetzt sein.
Nach dem Inkrafttreten der Lärmschutzbereichsverordnung am 13.10.2011 haben rund 81.000 Haushalte Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zu baulichen (passiven) Schallschutzmaßnahmen und etwa 17.300 Haushalte einen Anspruch auf Zuschüsse/Darlehen aus dem Regionalfonds.
Wir bitten um Verständnis, wenn wegen der hohen Anzahl eingehender Anträge die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltligen Kommunalentwicklung sowie die Detailkarten finden Sie hier
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