Sowohl in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen als auch in der Extremwetterrichtlinie-Wald kommt es zu einer deutlich verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen.
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise der Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung:
Aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme der Fördersoftware wurden für Neuanträge zur Antragsfrist 01. September 2023 in den Förderbereichen B1 Vorarbeiten, B2 Waldumbau, B3 Jungbestandspflege, B5 Bodenschonende Holzernte, B7 Waldentwicklung und D1 Forstwirtschaftlicher Wegebau sowie im Förderbereich III.3 Wiederaufforstung Bewilligungsbescheide außerhalb des automatisierten Systems erstellt und an die Waldbesitzenden postalisch versandt. Dieser Umstand bedingt eine erforderliche Nacherfassung und Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde in der Fördersoftware. Erst mit der Nacherfassung ändert sich der Bearbeitungsstatus im Agrarportal. Sodann ist eine Schaltfläche zur Einreichung des Auszahlungsantrages für den Antragstellenden im Agrarportal sichtbar und verfügbar.
Die Auszahlung der Zuwendung kann ausschließlich im Agrarportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden.
Die Bewilligungsbehörde wird umgehend informieren, sobald die Beantragung der Auszahlungsanträge systemseitig möglich ist und bittet um Ihr Verständnis.