Arbeiter mit Gehörschutz steht in einer Produktionshalle an einer Maschine

Arbeitsstätten

Die Gestaltung einer Arbeitsstätte ist die Basis für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und trägt so auch zur Motivation der Beschäftigten bei.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält grundlegende Bestimmungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Zusammen mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) dient sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Architektinnen und Architekten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit als gemeinsame Planungsgrundlage.

Die Umsetzung der ArbStättV und der ASR bietet allen Beteiligten weitreichende Handlungssicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsräumen, Sozial- und Sanitärräumen. Des Weiteren werden die Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege sowie an die Arbeitsumgebungsfaktoren - Beleuchtung, Klima, Lärm usw. - beschrieben.

Ebenso geregelt werden Aspekte wie barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Reinigung und Instandhaltung, Wartung von Sicherheitseinrichtungen sowie der betriebliche Nichtraucherschutz.

Das Regelwerk, das im Einklang mit ergonomischen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen erarbeitet wurde, hat zum Ziel, Beschäftigten eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Daneben existieren die Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40), die bestimmte Auslegungsfragen zum Arbeitsstättenrecht beantworten.  

In Hessen sind die drei Regierungspräsidien zuständige Aufsichtsbehörden für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Darmstadt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald

zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

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Servicestelle Arbeitsschutz

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+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

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Servicestelle Arbeitsschutz

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+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

zentrale Zuständigkeit für:
Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht

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