Ein blauer Koffer, auf dem ein Reisepass liegt.

Aufenthaltsbeendigungen

Zentrale Ausländerbehörde entscheidet über Ausreise abgelehnter Asylbewerber

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aus dem gesamten Regierungsbezirk zuständig, die keine Straf- oder Intensivtäter sind.

Vorrangig soll die Erfüllung der Ausreisepflicht durch freiwillige Ausreise unterstützt werden. Hierzu werden umfangreiche Informationen und Möglichkeiten zur persönlichen Beratungen angeboten.

Die Aufenthaltsbeendigung ist allerdings zwangsweise durchzusetzen, wenn die angebotenen Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise nicht genutzt werden. In einem solchen Fall hat der Betroffene mit Zwangsmaßnahmen und gegebenenfalls sogar Abschiebungshaft zu rechnen.

In einigen Fällen muss die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt werden. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann eine Duldungsbescheinigung erteilt werden.

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Aufenthaltstitel – die Ausreisepflicht bleibt weiterhin bestehen.

Kontakt

Servicestelle Zentrale Ausländerbehörde

Standort Darmstadt

Tel.: + 49 6151 12 8499
Fax: + 49 6151 12 8975
E-Mail: rueckfuehrungen@rpda.hessen.de

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