Ein Plan wird per Hand gezeichnet

Bauleitplanung

Aufgaben Regierungspräsidium Darmstadt:

 

Städte und Gemeinden und Ihre Bauleitplanung

Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung ist die Planungshoheit der Städte und Gemeinden: Ihnen obliegt es, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken zu regeln. Die Städte und Gemeinden legen in geeigneten politischen Prozessen fest, wie sie sich ihre städtebauliche Entwicklung und Ordnung vorstellen. Entsprechend diesen Vorstellungen erstellen die Kommunen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Beide Planungsverfahren werden als kommunale Bauleitplanung bezeichnet. Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet und regelt die Grundzüge der Planung. Detailliertere Festsetzungen enthalten die nur für bestimmte Teile einer Gemeinde geltenden Bebauungspläne.

Vor allem mit den Mitteln der Bauleitplanung können Städte und Gemeinden ihre Attraktivität erhöhen. Die Bauleitplanung bestimmt im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnungen, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben oder die Erhaltung lebendiger Innenstädte und unverbauter Freiräume.

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die formellen (das Verfahren betreffenden) und materiellen (die rechtsstaatliche Abwägung betreffenden) Vorgaben, die die Kommunen beachten müssen, wenn sie Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne ändern oder aufstellen. Geregelt sind die Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie benachbarter Kommunen. Außerdem enthält das BauGB Vorgaben, in welcher Weise die Kommunen widerstreitende öffentliche und private Interessen im Rahmen der Abwägung berücksichtigen müssen.

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