Bücherstapel, darauf liegt ein Gerichtshammer, im Hintergrund Rohbauten

Baurecht

Das Baurecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Es regelt die Zulässigkeit vom Einfamilienhaus über gewerbliche Bauten bis hin zum Wolkenkratzer. Die Bauaufsichtsbehörden haben bei baulichen Anlagen für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu sorgen. Sie stellen hierdurch insbesondere auch sicher, das von Gebäuden keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind zunächst die Unteren Bauaufsichtsbehörden. Dies sind der Kreisausschuss in den Landkreisen, der Magistrat in den kreisfreien Städten sowie der Gemeindevorstand in den kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 50.000 und den sonstigen Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen wurde.
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Bauaufsichtsbehörde übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fachaufsichtsbeschwerden an das Regierungspräsidium wenden. Von der Oberen Bauaufsicht wird dann die Sach- und Rechtslage geprüft und die Bürgerinnen und Bürger werden über das jeweilige Ergebnis schriftlich informiert.
Von der Fachaufsicht ist die sogenannte Dienstaufsicht zu unterscheiden. Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird das dienstliche Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörden geprüft. Für die Dienstaufsicht ist der jeweilige Dienstherr (also Bürgermeister oder Landrat) zuständig.
Darüber hinaus trägt das Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden dafür Sorge, dass das Baurecht und seine dazugehörigen Ausführungsbestimmungen im Regierungsbezirk einheitlich auf dem neuesten Stand angewandt werden.

Zustimmungsverfahren bei Bauten des Bundes und des Landes sowie Kenntnisgabeverfahren bei Bauten für die Landesverteidigung

Bei Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft kann im Ausnahmefall und auf besonderen Antrag ein Zustimmungsverfahren nach § 69 Absatz 4 Hessischer Bauordnung (HBO) durchgeführt werden.
Bei Bauten die der Landesverteidigung dienen, führt das Regierungspräsidium Darmstadt ein sogenanntes Kenntnisgabeverfahren nach § 69 Absatz 5 HBO durch.

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