Instrumente und Anzeigen in dem Cockpit eines Kleinflugzeuges

Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Ausbildungsbetrieben für Flugausbildung (Flugschulen/ATO) für Privatpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen für Flugzeuge (ohne Instrumentenflug) sowie für Segelflugzeuge und Ballone.

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Eine Liste der bei uns geführten Ausbildungsbetriebe finden Sie unter den Downloads.

Wir sind außerdem die zuständige Stelle für die Abnahme von theoretischen Luftfahrerprüfungen für die oben genannten Lizenzen, soweit die Ausbildung in einer Flugschule in unserem Zuständigkeitsbereich absolviert wurde. Ferner sind wir dann auch die zuständige Stelle für die Abnahme der praktischen Luftfahrerprüfung. Außerdem nehmen wir theoretische und praktische Prüfungen für die Privatpilotenlizenz für Hubschrauber und für die Umwandlung von Lizenzen aus Drittstaaten ab.

Im Bereich Vordrucke finden Sie aktuelle Informationen rund um die theoretische Luftfahrerprüfung und die praktische Prüfung.

  • Durchführung der Theorieprüfung insbesondere für die oben genannten Ausbildungen und die Umwandlung einer Lizenz aus Drittstaaten
  • Bestimmung von Prüfern für praktische Prüfungen
  • Die Formulare finden Sie im Bereich Vordrucke

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen. Darüber hinaus sind wir auch für die Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone zuständig. Derzeit werden rund 4.000 Lizenzen bei uns geführt.

Im Bereich Vordrucke finden Sie aktuelle Informationen rund um die bei uns geführten Lizenzen

Für die Lizenzen ATPL, CPL und MPL ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig, ebenso auch für alle Arten von Instrumentenflugberechtigungen. Lizenzen für Luftsportgeräteführer sind weiterhin national geregelt. Zuständig hierfür ist in Deutschland der jeweilige Verband.

Vordrucke

Es stehen für Bewerber (m/w/d) und Ausbildungseinrichtungen momentan folgende Anträge und die dazugehörigen Nachweise zur Verfügung:

  • Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung
  • Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung

Die Bewerberin/der Bewerber muss als erstes den Antrag stellen. Nach Antragstellung wird ihre/seine Ausbildungseinrichtung per e-mail aufgefordert, die dazu notwendigen Nachweise bei der Behörde online einzureichen.

Für die Nutzung der Onlineanträge ist für die Bewerberin/den Bewerber ein Nutzerkonto Bund mit Online-Ausweisfunktion bzw. für die
Ausbildungseinrichtung ein ELSTER-Konto zur Identifizierung notwendig.

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