Ein Stoppschild, ein Überholen-Verboten-Schild und ein Absolutes-Halteverbotsschild stehen nebeneinander.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Das Regierungspräsidium Darmstadt übt als Obere Straßenverkehrsbehörde die unmittelbare Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte aus und berät diese.
Daneben umfassen die Aufgaben ein weites Feld, beispielsweise die Stellungnahmen zu Landtagsanfragen und -petitionen oder Erlass-, Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Beaufsichtigung von Verkehrsversuchen und die Zustimmung zu Lkw-Durchfahrtsverboten, Luftreinhaltezonen und Durchfahrtsverboten auf Bundesstraßen. Zu den Tätigkeiten gehören auch die Teilnahme an Verkehrsschauen und einzelfallbezogenen Ortsterminen, die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Auswirkungen auf einen angrenzenden Verwaltungsbezirk sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 StVO – siehe hierzu „Downloads“.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen nach § 29 StVO, wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinaus geht – siehe hierzu „Downloads Veranstaltungen“.

Kontakt

Herr Pühler

Fachaufsicht
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig-Kreis, Odenwaldkreis, Wetteraukreis
Kreisfreie Städte: Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden
Sonderstatusstadt: Hanau

Kontakt

Herr Čolak

Fachaufsicht
Landkreise: Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisfreie Stadt: Offenbach am Main
Sonderstatusstädte: Bad Homburg vor der Höhe, Rüsselsheim am Main

Ausnahmegenehmigungen StVO

 

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