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Regierungspräsidium Darmstadt

Härtefallhilfen für Heizkosten: Über 10.000 Anträge bearbeitet

Seit Mai können Bürgerinnen und Bürger aus Hessen Härtefallhilfen für Heizkosten über ein Online-Portal beantragen, was noch bis zum 20. Oktober 2023 möglich ist. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge. Bis heute sind über 23.000 Anträge eingegangen, mehr als 10.000 davon wurden bereits bearbeitet.

Das beantragte Volumen beträgt über 8,8 Millionen Euro, die Bewilligungssumme liegt – Stand 27. Juli 2023 – bei knapp 4 Millionen Euro. Bisher mussten nur 170 Anträge abgelehnt werden.

„Die Zahl der Anträge zeigt die Bedeutung der Härtefallhilfen für die Menschen. Umso wichtiger ist eine gründliche, aber vor allem auch zügige Bearbeitung der Formulare. Mein Dank gilt allen Mitgliedern in der Projektgruppe, die dafür sorgen, dass die Menschen in Hessen die finanzielle Unterstützung erhalten“, sagt Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann.

Das RP nimmt die aktuelle Zwischenbilanz zum Anlass, auf wichtige Punkte hinzuweisen, die die Bearbeitung der Unterlagen deutlich beschleunigen: Das Portal wird erst freigeschaltet, wenn der Antrag den OnlinerechnerÖffnet sich in einem neuen Fenster durchlaufen hat. Nach diesem Schritt zeigt sich, ob überhaupt Anspruch auf Härtefallhilfe besteht. Grundsätzlich sollte dann der Antrag, wenn möglich, online gestellt werden. Am einfachsten funktioniert die Antragsstellung über das Smartphone.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen PC und keinen Zugriff auf das Internet haben, können über das Postfach heizkostenhilfe@rpda.hessen.de oder die Hotline (06151/12-6000) einen Papierantrag anfordern. Die Übersendung der Papieranträge kann bis zu vier Wochen dauern. Nur dieser Papierantrag auf Heizkostenhilfe kann bearbeitet werden. Die ausgefüllten Papierformulare sind bereits voradressiert an eine Hamburger Adresse (DRIVEPORT, Gasstraße 27, 22222 Hamburg). Dort werden die Dokumente für die weitere Bearbeitung erfasst.

In jedem Fall sollte im Vorfeld geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Härtefallhilfe besteht. Beispiel Heizöl: Nur wer im Jahr 2022 mindestens 1,42 Euro pro Liter gezahlt hat – einschließlich aller Nebenkosten, wie Lieferkosten, CO2-Abgaben, Einblaspauschalen, Gefahrgut-Zuschlag – kann die Hilfen beantragen. Maßstab ist der vom Bund für das Jahr 2021 festgesetzte Referenzpreis von 0,71 Euro pro Liter. Der individuell im Jahr 2021 gezahlte Literpreis ist irrelevant. Alle weiteren Rechenbeispiele sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

Die wichtigsten Informationen hat der Bund hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zusammengefasst. E-Mail-Kontakt bei technischen Fragen zum Antragsportal: info@driveport.de.

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