Mehrere Pistolen in einer Ausstellung

Weitere Aufgaben

Hilfspolizei, Sperrgebietsverordnungen, Waffenrecht und Versammlungsrecht

Das Dezernat I 18 –Öffentliche Sicherheit und Ordnung– des Regierungspräsidiums Darmstadt ist Fachaufsichtsbehörde über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern.

In diesem Rahmen sind wir zuständig für:

  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte
  • die Anordnung über die Zusammenfassung/Änderung/Aufhebung von gemeinsamen örtlichen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirken
  • Gefahrenabwehrverordnungen
  • den Erlass von Sperrgebietsverordnungen, Prostitutionswesen
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes, außerdem sind wir die für Hessen zuständige Stelle gemäß Paragraf 15 Absatz 3 Waffengesetz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Schießsportverbänden und stellen das Benehmen mit dem Bundesverwaltungsamt her.
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes, wobei das Regierungspräsidium Darmstadt hier keine eigenen Zuständigkeiten hat, sondern nur koordinierend und unterstützend, gegebenenfalls im Rahmen des Paragrafen 100 HSOG

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