viele Sprühdosen vollgesprüht mit bunter Farbe

Druckgeräte

Druckgeräte sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Auslegung, Fertigung und Prüfung von Druckgeräten sind weitgehend europäisch harmonisiert.

Zu den Druckgeräten gehören unter anderem

  • Dampfkessel
  • Füllanlagen für Druckgase
  • Wärmetauscher
  • Dampferzeuger
  • Behälter, die verschiedene Medien (Gase, Flüssigkeiten) unter Druck speichern (Druckbehälter)
  • Rohrleitungen, die unter innerem Überdruck stehen und Ausrüstungsteile (mit Sicherheitsfunktion)

Besondere Bestimmungen gelten für

  • einfache Druckbehälter
  • ortsbewegliche Druckbehälter
  • Spraydosen (Aerosolpackungen)

Druckgeräte müssen vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Zeitabständen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) beziehungsweise durch befähigte Personen geprüft werden.

Für die Errichtung und den Betrieb von Füllanlagen für Druckgasflaschen und Druckbehälter ist eine Erlaubnis durch das Regierungspräsidium erforderlich. Dies trifft beispielsweise auf Füllanlagen für Atemluft- und Sauerstoffflaschen zu.

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