Eine Frau sitzt an einem Labortisch und pipetiert.

Gute Laborpraxis (GLP)

Die Gute Laborpraxis, ein wichtiges Qualitätssicherungssystem.

Lesedauer:3 Minuten

Sie befasst sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden. Weiterhin beschäftigt sie sich mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen.

Durch die weltweite Einführung und weitgehende gegenseitige Anerkennung von Prüfdaten hat die Gute Laborpraxis wie kaum ein anderes Qualitätssicherungssystem zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zum Tierschutz beigetragen. So konnten seit Einführung der Guten Laborpraxis etwa 70 % der Tierversuche eingespart werden.

Prüfdaten, die im Rahmen von Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren oder bei einer Behörde vorgelegt werden, müssen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis ermittelt worden sein. Nachgewiesen wird dies durch die Vorlage einer sogenannten GLP-Bescheinigung.

Die GLP-Bescheinigung wird bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Für Hessen ist dies die GLP-Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle finden Sie in der Kontaktbox weiter unten. Nach einer Inspektion durch eine GLP-Inspektionskommission wird die Bescheinigung erteilt, wenn die Inspektionskommission dies befürwortet.

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) stellt die Bescheinigung aus und beruft auch die hessische Kommission. Die Kommission besteht aus Experten der Fachbereiche Chemie, Pflanzenschutz, Arzneimittel und Tierschutz.

Die hessische GLP-Geschäftsstelle ist am Standort Frankfurt angesiedelt. Fragen und Anträge zur Guten Laborpraxis werden hier bearbeitet.

Anträge werden formlos gestellt, sollten aber die folgenden Informationen enthalten:

  1. Genaue Anschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin, Benennung eines Ansprechpartners/ einer Ansprechpartnerin
  2. Anschrift des Standortes der Prüfeinrichtung, Informationen zu den GLP-Räumlichkeiten
  3. Beschreibung der GLP-pflichtigen Tätigkeiten und Zuordnung zu den OECD-Prüfkategorien

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