Birken im Wald

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz

Illegaler Holzeinschlag ist ein international weit verbreitetes Problem - das Risiko für illegalen Holzeinschlag in Deutschland ist derzeit allerdings sehr gering. Da dies jedoch nicht für alle EU-Staaten der Fall ist, hat die EU mehrere Verordnungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags erlassen. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum HolzSiG dienen der Durchführung dieser Verordnungen. Als illegal geschlagenes Holz gilt das Holz, das im Widerspruch zu den einschlägigen Rechtsvorschriften im Wald geschlagen wurde. Zu berücksichtigen sind dabei alle Gesetze, die Regelungen mit Bezug zum Holzeinschlag enthalten, insbesondere die Waldgesetze, Naturschutzgesetze und wasserrechtlichen Gesetze. Das HolzSiG ermächtigt die zuständigen Behörden Verstöße festzustellen und vor allem aber auch gegen das in Verkehr bringen von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag vorzugehen.

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