technische Zeichnung mit Stiften und Zeichengerät

Informationen für Kommunen

Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Das Regierungspräsidium Darmstadt als Bergbehörde erarbeitet im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) beziehungsweise als Fachbehörde

  • bei raumbezogenen Planverfahren (zum Beispiel Regionalplanung, kommunale Bauleitplanung, Landschaftsplanung),
  • bei vorhabenbezogenen Genehmigungsverfahren (zum Beispiel Baugenehmigungsverfahren, wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für Geothermievorhaben) oder
  • im Rahmen der Amtshilfe (zum Beispiel kommunale Maßnahmenplanungen)

Stellungnahmen zu den bergbaulichen Verhältnissen und zur Bergschadensgefährdung. Dabei gibt sie Hinweise zu möglichen bergbaulichen Gefährdungspotenzialen und gegebenenfalls Empfehlungen zu deren Berücksichtigung im Plan- beziehungsweise Genehmigungsverfahren (zum Beispiel Beteiligung der jeweiligen Inhaber von Bergbauberechtigungen, Empfehlung gutachterlicher Untersuchungen, Empfehlung einer Grubenbildeinsichtnahme et cetera). Ziel der Mitwirkung des Regierungspräsidiums Darmstadt als Bergbehörde ist es, bereits im Vorfeld von Maßnahmen bergbaubedingte Gefährdungen zu erkennen und Schäden zu vermeiden.

Für den Bereich der Gefahrenabwehr, die aus Altbergbau hervorgehen kann, und den Bereich der Bauleitplanung, sind die Kommunen verantwortlich. Seit 2011 kann von der Bergbehörde bereitgestellte Information über Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Hessen auf der Website des Hessischen Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) bezogen werden (siehe Link). Es bietet landesweit Erstinformation über untergrundbezogene Gefährdungspotenziale durch Veränderungen des Untergrundes als Folge des seit Jahrhunderten in Hessen betriebenen Bergbaus.

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